Beitrag 10-92

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Datum/Uhrzeit: 04.04.2010 15:20
Titel: Re: Dumme Frage zu Gefahrenklasse und UN-Nummer...

Das ist schon richtig so. Gefahrenklasse 3 gilt lt. Wikipedia nur für Stoffe, die bei 20 °C und 1013 mbar flüssig sind oder für geschmolzene Feststoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die über ihren Flammpunkt erwärmt sind. Der Flammpunkt von flüssigem Schwefel liegt bei 168 °C, Schmelzpunkt bei 115 °C, darauf muss man also bei der Klassifizierung achten. Deswegen kommt nur Klasse 4 (genauer: 4.1) in Frage, egal ob der Schwefel fest oder flüssig vorliegt (unter Flammpunkt).

Des Weiteren ist dann noch die Kemler-Zahl aussagekräftig (in der oberen Hälfte der orangen Warntafel). Die 44 bedeutet 'entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet'.

Und 'zähflüssig' ist Ansichtssache. Definitiv hat Schwefel einen Schmelzpunkt, d. h. es gibt keinen Übergangsbereich wie beim Schmelzen von Wachs oder Glas.