Jemand schrieb:
Da konnte ein Tf, schon beim Erblicken der Lok sehen, daß er die 160km/h beim geschobenen Wendezug nicht anstreben darf. Als München endlich in der Lage war, nur 111er mit Einholmstromabnehmer in den Norden zu führen, war der Spuk vorbei. Wir erhielten die Ost-112.
Da stellt sich mir zunächst die (bisher unbeantwortete) Frage, wer ist der 'Norden' (SH oder MV?) und wer sind 'Wir' und vor allem 'Wann'?
Als Lokführer die Lok nach ihrem Stromabnehmertyp aussuchen und betreiben? Wer kommt denn auf eine solche Idee bei einer Baureihe, die immer schon für 160 km/h zugelassen war? Mit einem Zug mit Wagenmaterial Hg 140 km/h (oder wenn der Fahrplan das nicht vorschreibt) sollte man natürlich nicht versuchen, die 160 zu erreichen...
Nun müssen Lokleiter oder Lokführer nicht unbedingt die Entwicklung von Stromabnehmern in der Vergangenheit kennen, aber ein Blick darauf, dass man sich bei der Baureihe 111 noch nie auf den Unterschied zwischen DBS 54a und SBS 65 verlassen durfte, zeigt sich nach einem Blick in diese beiden Beiträge (darin auch der Hinweis, dass die 111er-Doppeltraktionen mit 160 km/h nur bei Loks mit Einholmstromabnehmer zulässig waren):
Link
Link.