Ich füge mal ein paar Zitate aus 'Katastrophen der deutschen Bahnen Teil II' von H.J. Ritzau ein.
Jemand schrieb:
Zu welcher Tageszeit geschah das Unglück? Ich nehme an, dass es noch dunkel war.
Zitat:
Nach Beendigung der Zugbildung und Bremsprobe gegen 5 Uhr zog Üg 67 891 nach Gleis 23 in Erwartung der Ausfahrt vor. Der Rangierleiter hatte nach Erledigung seiner Pflichten die V-Lok der Üg verlassen, dem Fdl über Funk gemeldet, Üg 67 891 sei zur Abfahrt bereit, und der Fdl wiederum antwortete:...erst Durchfahrt Gleis 22, dann geht es weiter.... In der Meinung, die Üg wäre zum Halten gekommen, gab Fdl die Durchfahrt für den Dg 53 803 aus Ri Hamm frei.
Jemand schrieb:
Wenn ich mir das letzte Bild des Teckels ansehe, kommt mir die Frage, wo die V 100 in Warteposition stand. Direkt bzw. recht weit vorne am Signal? Dann wäre es doch sehr verwunderlich, wie es zu der Verwechselung kommen konnte. Sie muss wohl weiter hinten Ri. Stellwerk gestanden haben. Möglichweise war in der Kurve das rechte (im Bild links natürlich) Esig von Gleis 23 z.T. durch die Oberleitungsmasten verdeckt. Anders kann ich es mir nicht erklären.
Zitat:
Da auch Gleis 23 des Insel-Bfs Altenbeken in einer leichten Krümmung liegt, gibt es am Bahnsteigende Fahrtanzeiger, die den Tf die Stellung des Ausfahrsignals anzeigen. Der Tf der Üg 67 891 hätte also nicht vorziehen müssen, um Sicht auf das für Gleis 23 geltende Ausfahrsignal zu erhalten. Er tat es dennoch und bekam kurzzeitig das auf 'Hp 1' stehende Ausfahrsignal V 22 in sein Blickfeld, bezog es auf sich und beschleunigte den Zug. Als der Fdl das bemerkte, versuchte er noch durch Umschalten der Signalbeleuchtung auf Taglicht den Tf der Üg auf die Haltstellung s e i n e s Ausfahrsignals V 23 aufmerksam zu machen. Gleichzeitig nahm der Fdl die Durchfahrt für den Dg zurück und setzte über ZBF Nothaltauftrag ab. Weil Üg 67 891 aber schon das Signal V 23 überfahren hatte und ins Hauptgleis geraten war, stand das Ausfahrsignal V 22 bereits auf 'Halt'. Unmittelbar darauf fuhr Dg 53 803 mit ca. 75 km/h der Üg in die Flanke.
Jemand schrieb:
Bestimmt wurde der Lokführer der V 100 zur Rechenschaft gezogen.
Zitat:
Zur Anklage vor dem AG Paderborn kam es sowohl gegen den Tf der Üg als auch gegen den Fdl. Der Tf hätte als streckenkundiger Lokführer das Ausfahrsignal richtig zuordnen und zuvor die Rangierfahrt durch Halten beenden müssen. Fdl hingegen wurde vorgeworfen, der rangierenden Üg keinen eindeutigen Haltauftrag gegeben zu haben. Bei der Konstellation der Gleise 22 und 23 (ohne Flankenschutz und Durchrutschweg) hätte jede Rangierbewegung im Gleis 23 während einer Durchfahrt in Gleis 22 unterbunden werden müssen. So erhielten beide Angeklagten Geldstrafen. Fdl ging in Berufung und in der zweiten Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen ihn gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Und ergänzend:
Personalvertreter kritisierten den fehlenden Flankenschutz und die schlechte Sicht auf die Ausfahrsignale. Eine vorhandene Flankenschutzweiche war bei den Elektrifizierungsarbeiten 1970 ausgebaut worden, und vorgeschrieben sind Flankenschutzweichen nur, wenn in Durchfahrgleisen schneller als 160 km/h gefahren wird.