Beitrag 04-4532

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Datum/Uhrzeit: 13.11.2025 19:38
Titel: Re: Hüllen und Wageninhaltsspekulationen

Jemand schrieb:

Da auch schon über die Bezettelung des Wagens geschrieben wurde: Erstens sind meine Augen nicht mehr so gut und zweitens weiß ich gar nicht, was für eine Bezettelung bei einem entleerten aber nicht gereinigten Wagen für Säure/Lauge an Bezettelung nötig wäre.

Ob eine Gefahrguttafel (orange; obere Hälfte Kemler-Zahl, untere Hälfte UN-Nummer des Gefahrgutes) angebracht werden muss, kommt auf das Ladegut an und wäre in obigem Fall definitiv zweifelsfrei erkennbar. In einem solchen Fall greift die Einstufung als Gefahrgut gem. ADR/RID (auch als GGVS/GGVE bekannt) und gilt auch für entleerte, aber (noch) nicht gereinigte Transportmittel. Die Säure oder Lauge müsste schon relativ schwach sein, um nicht mit der Kemler-Zahl 80 bedacht zu werden...