Jemand schrieb:
Da auch schon über die Bezettelung des Wagens geschrieben wurde: Erstens sind meine Augen nicht mehr so gut und zweitens weiß ich gar nicht, was für eine Bezettelung bei einem entleerten aber nicht gereinigten Wagen für Säure/Lauge an Bezettelung nötig wäre.
Ob eine Gefahrguttafel (orange; obere Hälfte Kemler-Zahl, untere Hälfte UN-Nummer des Gefahrgutes) angebracht werden muss, kommt auf das Ladegut an und wäre in obigem Fall definitiv zweifelsfrei erkennbar. In einem solchen Fall greift die Einstufung als Gefahrgut gem. ADR/RID (auch als GGVS/GGVE bekannt) und gilt auch für entleerte, aber (noch) nicht gereinigte Transportmittel. Die Säure oder Lauge müsste schon relativ schwach sein, um nicht mit der Kemler-Zahl 80 bedacht zu werden...