Beitrag 10-113

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Datum/Uhrzeit: 14.02.2015 20:17
Titel: Re: ? zum Gefahrstofftransport auf Eisenbahnfähren (modellbahnlastig)

Ich kann zwar zu der Frage keine Antwort geben, aber du meinst nicht Gefahrstoffe, sondern Gefahrgüter. Der Unterschied besteht im Wesentlichen in der Anwendung unterschiedlicher Verordnungen (Gefahrstoffverordnung - Lagerung und Verwendung von gefährlichen Chemikalien, Gefahrgutverordnung - Transport von gefährlichen Chemikalien). Wobei nicht jeder Gefahrstoff ein Gefahrgut ist (umgekehrt sind die Ausnahmen deutlich seltener). Und leider wurde es durch die Einführung von GHS nicht übersichtlicher, auch wenn man meinen könnte, die Kennzeichnung wäre einheitlicher geworden.

Deshalb bewegt sich deine Anfrage im Bereich der GGVE/RID. Inwieweit das bereits in den 60er Jahren zu Einschränkungen auf Eisenbahnfähren führte, weiß ich nicht. Diese müssten in den Bereich des IMDG-Code für Seeverkehr fallen, jedenfalls ist das bei den Kanalfähren nach UK so. Ich könnte mir vorstellen, dass es (zumindest heutzutage) Einschränkungen bzgl. des Transportes verschiedener Gefahrklassen gibt (ggf. an der Kemler-Zahl orientiert). An Einschränkungen zu einzelnen UN-Nummern möchte ich nicht glauben, das wäre beliebig unübersichtlich.