Beitrag 02-733

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Datum/Uhrzeit: 09.06.2021 08:33
Titel: Re: Was Andere sagen und was man selbst versteht...

Natürlich habe ich verstanden, was die ARD mit ihren Erklärungen zu diesem physikalischen Prinzip meinte. Darauf habe ich bewusst überspitzt Bezug genommen und es ohne weitere Interpretationen meinerseits zur Diskussion gestellt.

Es hätte gereicht, nur ein einziges Mal in dem Erklärvideo das Wort 'Spurkranz' zu gebrauchen. Immerhin hat man tatsächlich solche dargestellt (das habe ich auch bemerkt), aber die Redakteure hatten das physikalische Prinzip selbst überhaupt nicht verstanden oder konnten es in 20 Sekunden nicht ausreichend logisch erklären, weil sie ausschließlich auf ihre Konzeption der konischen Radlauffläche (was allerdings nicht präzisiert wurde; Rad = konisch!) fixiert waren. Untergebracht werden konnten dann natürlich keine wichtigen, von anderen tw. bereits genannten Zusatzinformationen wie 'Kurvenüberhöhung', 'Radlenker', 'Sinuslauf', 'Spurkranzschmierung' (zu Antwort B!), 'Fliehkraft', 'Rückstellkraft' usw., womit dann - wie es '423User' beschrieb - eben Antwort A (auch) nicht mehr auf die Frage gepasst hat. Selbst warum es nicht Antwort B oder C sein konnte, hätte Moderator Kai Pflaume noch kurz ansprechen können. Also, wer hat hier was nicht verstanden?

Stattdessen kommt dann von Kai Pflaume folgende Ergänzung: 'Ich kann euch einen Besuch im ICE-Betriebswerk Frankfurt-Ginnheim empfehlen.' Na dann mal los nach Ginnheim…

Wenn ein Eisenbahnfahrzeug nur beliebig langsam auf einer Schiene (bzw. einem Gleis; so viel Zeit muss sein) rollt, dann wird dieses aufgrund der Physik der konisch statt zylindrisch geformten Radlaufflächen natürlich nicht entgleisen! Das Video mit dem Doppelkegelrollversuch versucht lediglich, das physikalische Prinzip isoliert von anderen Kräften auf ein Rad, einen Radsatz, ein Drehgestell zu verdeutlichen.

Und warum entgleisen Eisenbahnfahrzeuge nicht, wenn sie eine Deutschland-Kurve oder die Ausweichstelle der Oberweißbacher Bergbahn durchfahren, na? Im Modellbahnbereich findet man auch solche Beschreibungen: 'Der Spurkranz ist deutlich höher als der Rest des Rades und hebt sich sichtbar auf der Innenseite des Rades von der Lauffläche ab.'.

Deswegen hier der komplette Text aus dem Erklärvideo:

Eisenbahnräder sind nicht komplett eben, sondern leicht konisch geformt. Konkret heißt das, dass der Raddurchmesser nach außen hin kleiner wird. Fährt der Zug eine Kurve, verschiebt sich die Achse leicht nach außen. So rollt das nach außen versetzte Rad mit einem größeren Radumfang, legt also einen weiteren Weg zurück und unterstützt so die Kurvenfahrt. Das sorgt dafür, den Verschleiß der Räder zu minimieren und Entgleisungen zu verhindern.

Tut mir leid, aber das ist in Verbindung von Antwort A mit der Ausgangsfrage völliger Bullshit! Das äußere Rad rollt also mit einem größeren Radumfang, aha! Ist es also außen heißer als innen, und das Rad hat sich deswegen leicht ausgedehnt? Du erkennst, worauf ich hinauswollte?

Solche wirklich stümperhaft zusammengestellten Erklärungen sind fast zu einem Erkennungsmerkmal dieser Unterhaltungsshow geworden. Ein weiteres, noch nicht mal völlig OT-Beispiel aus derselben Sendung:

Ebenso schreiend ungenau und das Rateteam bewusst in die Irre führend war die Frage nach der Strafbarkeit des Aufstellens einer Blitzer-Attrappe im eigenen Garten. Für die juristischen Laien wurde im Erklärvideo der mahnende Finger erhoben, dass man das nicht darf (bzw. tun sollte) und damit auf Antwort B referiert (Amtsanmaßung). Allerdings machte im konkreten Fall die Staatsanwaltschaft in Absprache mit dem Gericht vielleicht auch aufgrund der öffentlichen Wirkung einer diesbezüglichen Verurteilung einen Rückzieher. Ich vermute sogar nach § 153 ZPO und nicht nach § 153a ZPO, weil offenbar keine Weisungen zum z. B. Rückbau der Blitzer-Attrappe mit dem Urteil verbunden waren. Das entspricht zwar nicht einem Freispruch, hat aber keine weiteren Auswirkungen sowohl für den Angeklagten als auch für ähnliche Fälle, die jeder für sich betrachtet werden würden.

Insofern ist die Erklärung der ARD völliger Quatsch und eine Verurteilung nach § 132 StGB sowieso weit hergeholt, weil mit der reinen Aufstellung der Attrappe keine weiteren Handlungen des Angeklagten im Sinne einer Amtsanmaßung verbunden waren. Anders kann es sich tatsächlich verhalten (aber ebenso im Einzelfall vor Gericht), wenn Autofahrer wegen der Attrappe plötzlich bremsen und einen Unfall verursachen. Dann kommt allerdings § 315 b StGB zum Tragen.

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