Beitrag 02-789

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Datum/Uhrzeit: 05.05.2024 10:54
Titel: Re: Dürfen 'z'-gestellte Loks bewegt werden?

Jemand schrieb:

Da die Frage nach Wagen ja schon hinreichend beantwortet wurde, bei ausgemusterten Loks muss selbstverständlich auch die Lauffähigkeit festgestellt und bescheinigt werden, allerdings werden diese üblicherweise als Lokzüge (Sonderzüge) von einer Lok des Betriebsparks zum Verwerter gebracht, und nicht in Regelzüge eingestellt.

Ein Detail bei Schrottlokzügen ist mir nur in den Jahren 2002 und 2003 aufgefallen und könnte Modellbahner anregen, das mittels 3D-Drucker nachzustellen: außen an den Loks angeschweißte Druckluftleitungen! Technisch kann ich dazu nichts sagen und ich weiß auch nicht, ob auf beiden Seiten diese Leitungen angeschweißt waren. Ich weiß auch nicht, wo diese Behelfsdruckluftkurzschlüsse angebracht wurden (Werk Dessau?). Bilder sind hier zu sehen:

Link (2. Bild)
Link
Link (2. Bild)
Link (Bild 48)
Link (Bild 83)

Wie auf dem letzten verlinkten Beitragsbild links gerade noch zu erkennen ist, befindet sich auf der letzten Lok dieses Lokzuges (110 263) keine aufgeschweißte Leitung. Ich gehe daher davon aus, dass nur die Zuglok und die letzte Lok gebremst waren? Nachtrag: der Lokzug bestand aus den Schrottloks 110 204 (erste Lok ohne Leitung), 385, 314, 241 und 263 (letzte Lok ohne Leitung); Zuglok, die den Lokzug seinerzeit nach Opladen gebracht hat, ist mir unbekannt.

Zum Thema 'übel zugerichtete rollfähige Schrottloks' und Lauffähigkeitsbescheinigung sind vielleicht auch noch diese beiden Bilder interessant: Link.

Achja, und wenn's noch etwas hemdsärmeliger zugehen darf, siehe hier Bild 79: Link.